Willkommen beim Zentrum für deutsches, kroatisches, europäisches Recht und Rechtsvergleichung

1 Gründung
Das Zentrum für deutsches, kroatisches, europäisches Recht und Rechtsvergleichung (kurz: Interuniversitäres Rechtszentrum Split/Berlin) wurde Anfang des Jahres 2000 aufgrund einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Freien Universität Berlin (Osteuropa-Institut) und der Universität Split (Juristische Fakultät) gegründet. Es wurde im Mai 2000 im Beisein der Stellvertretenden Minister für Wissenschaft und Technologie sowie für Justiz, Zagreb, des Leiters der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes, Berlin, und eines Vertreters des Deutschen Akademischen Austauschdienstes an der Juristischen Fakultät Split eröffnet. Im Jahre 2004 unterzeichneten der Präsident der Freien Universität, Prof. Dr. Dieter Lenzen, und der Rektor der Universität Split, Prof. Dr. Ivo Pavić, eine Folgevereinbarung. Darin ist die Laufzeit des Partnerschaftsvertrages zwischen beiden Universitäten bis 2010 bestätigt und darüber hinaus seine weitere Verlängerung vorgesehen worden.

2 Aufgaben und Ziele
Das Interuniversitäre Zentrum dient der Vermittlung und dem Austausch von Informationen und Arbeitserfahrungen aus der Rechtsentwicklung, Rechtswissenschaft und Rechtspraxis des deutschen, kroatischen und europäischen Rechts und der Rechtsvergleichung. Adressaten sind Rechtswissenschaftler, Studierende und Nachwuchsjuristen sowie Rechtspraktiker aus Justiz, Verwaltung und Wirtschaft. Das Zentrum will mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Förderung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, zur Stabilisierung und zum Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in Südosteuropa, zur Heranführung des Juristennachwuchses an das Europarecht und wichtige europäische Institutionen und damit zur schrittweisen Integration Südosteuropas in den Europäischen Rechtsraum leisten.

3 Regionale Arbeitsschwerpunkte
Regionale Arbeitsschwerpunkte des Zentrums sind Kroatien und Deutschland, doch werden im Rahmen einzelner Veranstaltungen und Projekte auch Bosnien und Herzegowina, Serbien, Makedonien sowie Bulgarien und andere angrenzende Länder der Region Südosteuropa in unterschiedlichem Umfang in das Kooperationsprogramm einbezogen. Zwei neue, von der Europäischen Kommission geförderte Projekte gehen darüber hinaus und machen die alten und neuen Mitgliedsländer der EU zum Gegenstand vergleichender Untersuchung. Die Einrichtung des Interuniversitären Rechtszentrums in Split trägt der Tatsache Rechnung, dass Kroatien von allen noch nicht in die EU aufgenommenen Ländern Südosteuropas die größten Entwicklungsfortschritte auf dem Wege in die EU zu verzeichnen hat und daher als Stabilitätsbrücke gegenüber den östlichen Nachbarländern der früheren Konfliktregion wirken kann. Die alte römische Kaiserstadt Split weiß sich zudem in besonderem Maße den großen Traditionen gesamteuropäischer Geschichte und Kultur verpflichtet.

4 Arbeitsprogramm

Das Arbeitsprogramm des Zentrums hat fünf Schwerpunkte:
1) Lehr-, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen.

Dies umfasst sowohl Lehrangebote deutscher Wissenschaftler, Experten und Praktiker in Kroatien und anderen Ländern Südosteuropas als auch die Teilnahme von Wissenschaftlern und Praktikern aus diesen Ländern an Veranstaltungen in Deutschland und Europäischen Institutionen.           

2)  Stipendiatenprogramm für Wissenschaftler, Rechtspraktiker und  Nachwuchsjuristen.
Hierzu gehören die Beratung und Betreuung kroatischer und anderer Stipendiaten in Deutschland sowie auch deutscher (Rechts)Referendare und Praktikanten in Kroatien. Ferner die Vorbereitung von Seminarexkursionen von Dozenten und Studierenden der Freien Universität Berlin nach Kroatien und in andere Länder der Region. Desgleichen gemeinsame Exkursionen zum Besuch   Europäischer Institutionen.        

3)   Unterstützung und Mitwirkung an nationalen, europäischen und Internationalen Projekten zur Ergänzung und Verbesserung der Lehre,  an Forschungs- und Beratungsprojekten.
Ein wesentliches Ziel dieser Projektarbeit ist es, gemeinsam mit den beteiligten Kooperationspartnern neue Methoden zu entwickeln und Erkenntnisse zu gewinnen, um diese in anschließenden Lehrveranstaltungen zu den Projektthemen anzuwenden und den Studierenden weiterzuvermitteln. Das Interuniversitäre Zentrum Split/Berlin dient in diesem Sinne seit einigen Jahren auch als Arbeitsbasis für die Durchführungen verschiedener internationaler und europäischer  Projekte (Tempus-Programm, Twnning-Projekte).

4)  Aufbau und Unterstützung von Handbibliotheken sowie Erarbeitung und Herausgabe mehrsprachigen Informationsmaterials in Form von Arbeitspapieren,  Seminarmaterialien und Übersetzungen

5)Förderung wissenschaftlicher und interkultureller Kontakte zwischen Personen und Wissenschafts- Wirtschafts- und Bildungsinstitutionen aus  Deutschland, Kroatien und anderen Ländern der Region Südosteuropa           Persönliche Begegnungen, Gedanken- und Erfahrungsausstausch über Landesgrenzen hinweg sind wesentliche Bestandteile zeitgemäßer Bildung und Ausbildung der Bürger der Europäischen Union. Die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung des nationalen Rechts und der Methoden seiner Anwendung stellt in Deutschland wie in Südosteuropa neue Anforderungen an die Juristenausbildung und ihre gemeinsame Reform im Rahmen des Bologna Prozesses. Auch der pädagogische Erfahrungsaustausch auf den verschiedenen Ebenen gehört zum Bestandteil europäischer 

5) Themenfelder und Arbeitsbereiche


Die Aktivitäten des Zentrums konzentrieren sich auf ausgewählte Themen aus folgenden Rechtsbereichen:

1) Verfassungsrecht, Verfassungsvergleichung, Öffentliches Recht

2) Zivil- und Wirtschaftsrecht

3) Europarecht, Europäische Institutionen, insbesondere Europäische Gerichtshöfe

4) Justizrecht und Strafrecht, insbesondere Internationales Strafrecht

5) Rechtsvergleichung, Internationales Recht, Internationale Organisationen

Das Zentrum versteht seine Veranstaltungen vornehmlich als Ergänzung bestehender Lehrangebote der kroatischen, bosnischen, serbischen, makedonischen, bulgarischen und anderen Dozenten und Professorenkollegen und in diesem Sinne als Vermittlung zusätzlicher, insbesondere europarechtlicher, internationaler und komparativer fachlicher, methodischer und sprachlicher Qualifikationen.

Ein weiteres wesentliches Ziel besteht in der Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Rechtsentwicklung in Deutschland anhand der deutschsprachigen Rechtsterminologie, Rechtsliteratur und Rechtsprechung.  Diese Kenntnis ist insofern von erheblicher Bedeutung, als Entwicklungen und Problemlösungen der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung in Kroatien ähnlich wie in anderen Staaten Südosteuropas in wichtigen Rechtsbereichen nach wie vor als  Modelle angesehen werden, dort jedenfalls besondere rechtpolitische Aufmerksamkeit erfahren.


 


 

 

 

 

 

 

 
   
 
   
 
 Copyright © 2005 Design by grafika-service.de | Powered by phpwcms